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Tierquälerei melden

Die häufigste Ursache dafür, dass eine Meldung folgenlos bleibt, ist nicht Gleichgültigkeit der Behörde — sondern eine Meldung, die an der falschen Stelle landet oder zu vage ist, um darauf zu handeln. Beides lässt sich vermeiden.

Stand

5 geprüfte Quellen

Zuerst: Ist es ein Notfall?

Wenn unmittelbar Gefahr für Leib und Leben des Tieres besteht — der Klassiker ist der Hund im aufgeheizten Auto, ebenso ein schwer verletztes Tier ohne Versorgung — ist die Polizei über 110 der richtige und rechtlich sichere Weg. Die Polizei ist rund um die Uhr erreichbar, das Veterinäramt in der Regel nicht. Handeln Sie nicht auf eigene Faust: Eine eingeschlagene Autoscheibe kann gerechtfertigt sein, die Beurteilung ist aber heikel, und mit der Polizei vor Ort sind Sie auf der sicheren Seite.

In allen anderen Fällen — Dauerzustände wie Vernachlässigung, verdreckte Haltung, Tiere ohne Wasser, zu enge Zwinger — ist nicht die Polizei die erste Adresse, sondern das Veterinäramt.

Wer zuständig ist

Zuständig ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt am Haltungsort des Tieres — also dort, wo das Tier steht, nicht dort, wo Sie wohnen. Diese Ämter sitzen beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt. Das Amt prüft den Vorwurf, stellt fest, ob gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wurde, und leitet die erforderlichen Maßnahmen ein.

Wichtig zu wissen, wenn Sie eine Meldung machen: Nach herrschender Meinung hat das Amt bei § 16a Abs. 1 Satz 1 TierSchG kein Entschließungsermessen. Steht ein Verstoß fest, muss es einschreiten — frei ist es nur in der Wahl der Mittel. Eine dokumentierte, schriftliche Meldung ist deshalb wirksamer als ein Anruf, der nirgends aktenkundig wird: Sie erzeugt genau den Vorgang, an den diese Pflicht anknüpft.

Ein Tierschutzverein ist keine Behörde. Vereine können beraten, begleiten und Öffentlichkeit herstellen, aber sie dürfen kein Grundstück betreten und kein Tier fortnehmen. Eine Meldung ausschließlich an einen Verein ersetzt die Anzeige beim Amt nicht.

Was Ihre Meldung brauchbar macht

Je präziser die Angaben, desto belastbarer der Vorgang. Sinnvoll ist:

  • Ort so genau wie möglich — Straße, Hausnummer, erkennbare Merkmale des Grundstücks.
  • Zeitpunkte jeder einzelnen Beobachtung, nicht nur „seit Wochen".
  • Tierart, Anzahl und Zustand — abgemagert, verfilzt, lahmend, ohne Wasser, ohne Witterungsschutz.
  • Wiederholung: Ein einmaliger Eindruck ist schwach, drei datierte Beobachtungen desselben Zustands sind stark.
  • Fotos oder Videos, sofern Sie sie von öffentlich zugänglichem Grund aus anfertigen können. Betreten Sie kein fremdes Grundstück — damit gefährden Sie die Verwertbarkeit und machen sich selbst angreifbar.

Schildern Sie nüchtern, was Sie gesehen haben, und trennen Sie Beobachtung von Bewertung. „Der Hund hatte an drei aufeinanderfolgenden Tagen keinen gefüllten Wassernapf" ist verwertbar; „der Halter ist ein Tierquäler" ist es nicht.

Anonym oder mit Namen?

Eine anonyme Meldung ist möglich, und das Amt muss auch ihr nachgehen. Sie hat allerdings zwei Nachteile: Rückfragen sind unmöglich, und Sie erfahren nichts über den Fortgang. Wer seinen Namen nennt, kann um eine Rückmeldung bitten. Ihre Identität wird der angezeigten Person gegenüber nicht routinemäßig offengelegt — in einem späteren Strafverfahren kann sich das ändern, wenn Sie als Zeugin oder Zeuge benötigt werden.

Anzeige bei der Polizei — zusätzlich, nicht stattdessen

Bei gravierenden Fällen ist es sinnvoll, parallel Anzeige bei der Polizei zu erstatten und dem Veterinäramt Kopien der Belege vorzulegen. Die beiden Wege verfolgen unterschiedliche Ziele: Das Amt handelt verwaltungsrechtlich und kann sofort etwas für das Tier tun — Auflagen, Fortnahme, Haltungsverbot. Die Staatsanwaltschaft verfolgt die mögliche Straftat nach § 17 Tierschutzgesetz, was Monate dauert und dem Tier akut nicht hilft.

Was danach passiert

Das Amt prüft — häufig unangekündigt vor Ort. Ergibt sich ein Verstoß, stehen ihm abgestufte Mittel zur Verfügung: Beratung und Auflagen, Fristsetzung mit Nachkontrolle, Fortnahme der Tiere, im Extremfall ein Haltungs- und Betreuungsverbot. Dass Sie davon nichts erfahren, bedeutet nicht, dass nichts geschieht: Die Ämter unterliegen der Verschwiegenheit und dürfen über Verfahren Dritter nur eingeschränkt Auskunft geben.

Bleibt der Zustand nach einigen Wochen unverändert, melden Sie erneut — mit Bezug auf Ihr erstes Schreiben und neuen datierten Beobachtungen. Eine Untätigkeitsbeschwerde bei der Fachaufsicht ist der nächste Schritt.

Quellenverzeichnis

Fundstellen dieser Seite

Jede Tatsachenbehauptung ist gegen die folgenden Quellen geprüft. Das Datum nennt die letzte Kontrolle.

  1. 1
    Tierschutzverstoß melden

    Freistaat Sachsen, Tiergesundheit · geprüft am 1.8.2026

  2. 2
    Tierschutzfall — Anzeige beim Veterinäramt

    Landestierschutzverband Baden-Württemberg · geprüft am 1.8.2026

  3. 3
    § 17 Tierschutzgesetz — Straftatbestände

    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · geprüft am 1.8.2026

  4. 4
    Strafbarkeit von Amtstierärzten wegen Tierquälerei durch Unterlassen

    Oliver Chama, Richter am Amtsgericht — Tierschutzportal des Landes Hessen · geprüft am 1.8.2026

  5. 5
    Strafgesetze und Ordnungswidrigkeiten zum Tierschutz (WD 8 - 037/24)

    Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages · geprüft am 1.8.2026