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Fundtierrecht: wie ein gefundenes Tier zum Fall des Tierheims wird

Warum deutsche Tierheime chronisch unterfinanziert sind, lässt sich nicht aus dem Tierschutzrecht erklären, sondern aus dem Sachenrecht des BGB. Der entscheidende Paragraf handelt von Fundsachen und stammt aus dem Jahr 1900.

Stand

7 geprüfte Quellen · Foto: Unsplash

Ein Hund sitzt allein auf einem Feldweg

Ein Tier ist keine Sache — und wird trotzdem wie eine behandelt

§ 90a BGB stellt klar: Tiere sind keine Sachen. Der Satz hat rhetorisches Gewicht, aber der zweite Halbsatz relativiert ihn sofort — auf Tiere sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist. Und für Fundtiere ist nichts anderes bestimmt.

Es existiert im deutschen Recht kein eigenes Fundtierrecht. Wer eine zugelaufene Katze aufnimmt, bewegt sich deshalb im Fundrecht der §§ 965 ff. BGB — demselben Regelwerk, das für eine verlorene Brieftasche gilt. Aus dieser Konstruktion folgt fast alles, was das Verhältnis zwischen Kommunen und Tierheimen belastet.

Was der Finder rechtlich tun muss

§ 965 BGB verpflichtet die Finderin oder den Finder, den Fund unverzüglich anzuzeigen — und zwar bei der zuständigen Fundbehörde, das ist die Gemeinde. Nicht beim Tierheim, nicht beim Tierschutzverein, nicht in einer Facebook-Gruppe. Das Tier ist bei der Gemeinde oder an der von ihr bestimmten Stelle abzugeben.

Das klingt bürokratisch und ist doch der praktisch wichtigste Schritt: Erst die Anzeige löst die Fundtiereigenschaft aus. Wer ein zugelaufenes Tier still behält, hat kein Fundtier, sondern ein rechtliches Problem — und der ursprüngliche Halter behält seinen Herausgabeanspruch.

Die Sechsmonatsfrist — und was an ihr hängt

§ 973 Abs. 1 BGB knüpft den Eigentumsübergang an eine Frist von sechs Monaten ab der Anzeige. Meldet sich der bisherige Halter innerhalb dieser Frist nicht, erlischt sein Anspruch. Für die Kommune bedeutet dieselbe Frist die Kostentragungspflicht: Sie trägt die Verwahrung des Fundtiers bis zu sechs Monaten.

Genau hier entsteht die Lücke. Kommunen geben die Verwahrung regelmäßig per Vertrag an das örtliche Tierheim ab und zahlen dafür eine Fundtierpauschale. Diese Pauschalen sind vielerorts nicht kostendeckend, und sie enden oft deutlich vor der gesetzlichen Frist — während das Tier faktisch bleibt, auch nach sechs Monaten, weil es nach Fristablauf ja nicht verschwindet, sondern vermittelt werden muss. Die Differenz trägt der Verein aus Spenden.

Tierheime, die sich die Fundrechte abtreten lassen, können diese gegenüber der Fundbehörde geltend machen. Ob und wie konsequent das geschieht, ist eine Frage der Verhandlungsposition — und kleine Vereine haben davon wenig.

Wer die Häuser trägt

Das erklärt die auf den ersten Blick merkwürdige Trägerstruktur. Das typische deutsche Tierheim gehört keiner Stadt, sondern einem eingetragenen, als gemeinnützig anerkannten Verein — erfüllt aber mit der Fundtierverwahrung eine kommunale Pflichtaufgabe. Ein privater Verein subventioniert also aus Spendenmitteln eine hoheitliche Aufgabe. Wer sich fragt, warum ein Tierheim „immer Geld braucht", findet hier den strukturellen Grund, nicht in schlechter Haushaltsführung.

Die Länder haben auf die Unklarheiten reagiert: Hessen und Niedersachsen etwa haben eigene Handreichungen zum Umgang mit Fundtieren veröffentlicht, die Zuständigkeiten und Kostenfragen für Gemeinden und Tierheime aufschlüsseln. Wer in einer konkreten Auseinandersetzung steckt, findet dort die belastbarere Grundlage als in allgemeinen Ratgebern.

Fundtier, Abgabetier, herrenloses Tier

Die drei Kategorien werden im Alltag vermischt, haben aber völlig verschiedene Folgen:

  • Fundtier — hatte einen Halter, ist ihm abhanden gekommen. §§ 965 ff. BGB, Anzeigepflicht, Sechsmonatsfrist, Kommune zahlt.
  • Abgabetier — der Halter gibt es freiwillig ab. Kein Fund, keine kommunale Kostenpflicht; das Tierheim trägt alles selbst, meist gegen eine Abgabegebühr, die die realen Kosten selten deckt.
  • Herrenloses Tier — etwa eine verwilderte Katze ohne je einen Halter. Kein Fund im Rechtssinn, weil nichts verloren ging. In der Praxis der schwierigste Fall, weil sich niemand zuständig fühlt.

Die Einordnung entscheidet darüber, wer zahlt — und sie wird deshalb regelmäßig bestritten. Für das Tier ist sie ohne Bedeutung, für die Bilanz des Hauses ist sie entscheidend.

Was das unter Belastung bedeutet

Diese Konstruktion hält, solange die Belegung stabil bleibt. Das ist sie nicht: Nach Erhebungen des Deutschen Tierschutzbundes berichten 82 Prozent der befragten Tierheime, dass die Zahl der zu versorgenden Tiere seit dem Ende der Corona-Pandemie deutlich gestiegen ist.

Wie das in einem einzelnen Haus aussieht, zeigt die Bilanz des Tierheims Dresden für 2025: 861 aufgenommene Tiere — 383 Katzen, 191 Hunde, 287 sonstige — und 417 Vermittlungen im selben Zeitraum. Die Differenz ist kein Dresdner Sonderfall, sondern die Regel, und sie besteht aus genau den Tieren, die am teuersten sind: alt, krank, verhaltensauffällig oder einer als gefährlich eingestuften Rasse zugehörig.

Welche rechtlichen Pflichten mit der Übernahme eines Tieres auf Sie übergehen, steht unter Ein Tier adoptieren: die rechtliche Seite.

Quellenverzeichnis

Fundstellen dieser Seite

Jede Tatsachenbehauptung ist gegen die folgenden Quellen geprüft. Das Datum nennt die letzte Kontrolle.

  1. 1
    § 90a BGB — Tiere sind keine Sachen

    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · geprüft am 1.8.2026

  2. 2
    § 965 BGB — Anzeigepflicht des Finders

    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · geprüft am 1.8.2026

  3. 3
    § 973 BGB — Eigentumserwerb des Finders

    Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · geprüft am 1.8.2026

  4. 4
    Handreichung / Hinweise zum Umgang mit Fundtieren

    Hessisches Ministerium — Tierschutzportal des Landes Hessen · geprüft am 1.8.2026

  5. 5
    Umgang mit Fundtieren

    Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz · geprüft am 1.8.2026

  6. 6
    Runder Tisch Tierheime und Heimtiere — Handout

    Deutscher Tierschutzbund e. V. · geprüft am 1.8.2026

  7. 7
    417 Tiere vermittelt: Dresdner Tierheim zieht Bilanz für 2025

    Landeshauptstadt Dresden, Pressemitteilung · geprüft am 1.8.2026