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Tierschutz ist in Deutschland geltendes Recht — kein Appell

— Diese Seite erklärt die Regeln, die Zuständigkeiten und die Abläufe so, dass sie im Alltag anwendbar sind. Jede Tatsachenbehauptung ist mit einer nachprüfbaren Quelle belegt.

Ein schwarz-weißer Hund schaut aufmerksam in die Kamera, dahinter eine Person

Foto: Unsplash

§ 1 Satz 2 Tierschutzgesetz

„Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

Ein Satz, der seit 1972 im Gesetz steht — und an dessen vier Wörtern „ohne vernünftigen Grund“ sich fast jeder Streitfall entscheidet.

Die Dossiers

Vier Themen, im Wortlaut belegt

Jedes Dossier ist nach Randnummern gegliedert, zitiert die amtliche Fassung und endet mit dem vollständigen Quellenverzeichnis.

  • Das Tierschutzgesetz

    Grundsatz, Halterpflichten und Straftatbestand — §§ 1, 2 und 17 im Wortlaut, mit dem tatsächlichen Stand der Novelle 2026.

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  • Tierquälerei melden

    Zuständig ist das Veterinäramt am Haltungsort. Was eine Meldung brauchbar macht und wann die Polizei der richtige Weg ist.

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  • Adoption & Recht

    Welche Pflichten mit der Übergabe übergehen: § 2 TierSchG, Kennzeichnung nach Landesrecht und das Aussetzungsverbot.

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  • Fundtierrecht

    Warum ein gefundenes Tier ein Fall der §§ 965 ff. BGB ist — und was die Sechsmonatsfrist für Tierheime bedeutet.

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Arbeitsweise

Wie diese Seite arbeitet

  • Wortlaut statt Zusammenfassung

    Gesetzestexte werden nach der amtlichen Fassung zitiert und als solche gekennzeichnet. Zahlen tragen die Stelle, die sie erhoben hat.

  • Jede Aussage nachprüfbar

    Am Ende jeder Seite steht das vollständige Quellenverzeichnis mit Prüfdatum — damit sich jede Angabe unabhängig kontrollieren lässt.

  • Kein Verein, kein Tierheim

    Diese Seite sammelt keine Spenden und nimmt keine Tiere auf. Sie verweist auf die Stellen, die das tun.